SLF das Institut für Schnee- und Lawinenforschung Davos hat die Gefahrenstufen angepasst. Das Ziel der Anpassung ist, die Stufe 4 häufiger prognostizieren zu können.

Information zur Verwendung der Gefahrenstufe 4 (Gross)

Auf den Winter 2017/18 wird die Verwendung der Gefahrenstufe 4 (Gross) angepasst, mit dem Ziel die Stufe etwas häufiger zu prognostizieren.

In den letzten 10 Wintern wurde die Gefahrenstufe 4 (Gross) an 1.1% der Prognosetage und Warnregionen ausgegeben (vgl. Abb. 1); in der Periode von 1997 bis 2007 war dies noch an 2.2% der Tage der Fall gewesen.
Im europäischen Alpenraum bestehen zwischen den Warndiensten teils bedeutende Unterschiede in der Häufigkeit der Verwendung der Gefahrenstufen 4 (Gross) und 5 (Sehr Gross). Das SLF verwendet die Gefahrenstufe 4 weniger häufig als die übrigen angrenzenden Alpenländer Frankreich, Italien und Österreich. Die Schweizer Alpen erscheinen sozusagen als „Insel“.
Diese Unterschiede lassen sich nicht schneeklimatologisch erklären, sondern sind in der unterschiedlichen Verwendung begründet. Die wenig detaillierte Definition der Gefahrenstufen erlaubt nämlich einen grossen Interpretationsspielraum. Eine Angleichung der Praxis der Verwendung der Gefahrenstufe 4 in Europa erscheint nötig. Die Arbeitsgemeinschaft der europäischen Lawinenwarndienste (EAWS) strebt eine solche Harmonisierung der Verwendung der Gefahrenstufen an. Demnach will das SLF zukünftig die Gefahrenstufe 4 etwas häufiger verwenden (vgl. Abbildung 1). Im Gegenzug sollten andere Länder die Gefahrenstufe 4 weniger häufig verwenden.


Abb. 1: Häufigkeit der Verwendung der Gefahrenstufen in der Schweiz in den letzten 10 Jahren. Im Mittel über alle Gebiete wurde die Gefahrenstufe 4 in 1.1% der Fälle verwendet. Ziel ist es, zukünftig Gross etwas häufiger zu verwenden (violette Bandbreite) (Quelle: Winterbericht 2016/17).

Zudem wird oft bemängelt, dass die Bandbreite der Lawinensituationen, für welche die Gefahrenstufe 3 (Erheblich) prognostiziert wird, sehr gross ist. Entsprechend wurde auch schon gefordert, die Stufe 3 zu unterteilen. Das SLF erachtet es aber als sinnvoller, den Interpretationsspielraum der heutigen Gefahrenstufenskala besser auszunutzen, anstatt eine weitere Gefahrenstufe einzuführen. Entsprechend sollen in Zukunft in den kritischsten Situationen, die bisher gerade noch mit der Gefahrenstufe 3 beschrieben wurden, neu die Gefahrenstufe 4 Verwendung finden. Zum Beispiel …

  • wenn spontane Lawinen mittlerer Grösse das typische Merkmal sind.
  • wenn Personen sehr leicht (auf Schritt und Tritt, Fernauslösungen typisch) kleine und mittlere Lawinen

Die in GIN (früher im InfoManager) separat publizierten, standardisierten Texte für Sicherheitsdienste erscheinen ab dem Winter 2017/18 immer im Gefahrenbeschrieb des Lawinenbulletins. Dies hat den Vorteil, dass damit der volle Inhalt des Lawinenbulletins auf allen Kanälen (auch auf der App WhiteRisk) abrufbar ist.

Was sich verändert in Kürze:

  1. In den kritischsten Situationen mit hoher Auslösewahrscheinlichkeit bei geringer Zusatzbelastung, die bisher mit der Gefahrenstufe 3 (Erheblich) beschrieben wurden, soll zukünftig mit der Gefahrenstufe 4 (Gross) gewarnt werden.
  2. Die Anpassung erfolgt ohne Veränderung der Gefahrenstufenskala, hingegen wurde die Spalte „Auswirkungen und Empfehlungen für Verkehrswege und Siedlungen“ angepasst (vgl. Tabelle 1 und Beilage).
  3. Texte und Hinweise für Sicherheitsdienste erscheinen im Gefahrenbeschrieb des Lawinenbulletins. Es gibt keine separaten Zusatztexte mehr in GIN. Das Lawinenbulletin kann damit von allen Benutzern z.B. auch auf der App WhiteRisk im vollen Umfang konsultiert werden.

Tabelle 1: „Auswirkungen und Empfehlungen für Verkehrswege und Siedlungen“ bis zum Winter 2016/17 (alt) und ab 2017/18 (neu).

Fazit:
Was heisst das nun?
SLF und ich, sind überzeugt, mit diesen Massnahmen der in den anderen europäischen Ländern üblichen Verwendung der Gefahrenstufe 4 (Gross) anzunähern, ohne aber die Warnwirkung der Gefahrenstufe 4 aufs Spiel zu setzen. Die Anpassung der „Auswirkungen und Empfehlungen für Verkehrswege und Siedlungen“ räumt den Sicherheitsdienten gegenüber der bisherigen Formulierung mehr Spielraum ein. Zudem kommt die Gefahrenstufe 3 (Erheblich) etwas weniger häufig zur Anwendung.

Wichtige Links zu diesem Thema: 
Gefahrenstufen Dokument 2017/2018
https://www.skitourenguru.ch/index.php/technische-informationen/zur-reduktionsmethode
https://www.slf.ch/de/lawinenbulletin-und-schneesituation/wissen-zum-lawinenbulletin/gefahrenstufen.html
https://www.snowboardcoach.ch/tourenplanung/

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