Jedenfalls gut für den Winter und dass im Frühling vielleicht auch noch was übrig bleibt. Für den Wintersportler bedeutet viel Schnee ein zusätzliches Risiko neben den üblichen Gefahren in den Bergen wie Absturzgefahr, Wetterumschwung und Erfrierungen. Faceshots sind zwar cool, aber die Erstickungsgefahr steigt ebenso bei einem unglücklichen Sturz, ebenso bei Schneemassen von Bäumen (Snow Immersion). Dazu kommt das Wesentliche, was in den Medien in den vergangenen Tagen breit geschlagen wurde; die Lawinengefahr. Die höchste Stufe mit 5 wird nur aussergewöhnlich ausgesprochen. Der vielem Neuschnee innert kurzer Zeit, dazu der starke Wind lässt die Einstufung der Gefahrenstufe Stufe 5 erklären. 

Touren gehen bei diesen Verhältnissen? 

Mich stören immer wieder die Aussagen von Unerfahrenen, die sich über Tourengänger und Freerider aufregen, die bei erhöhter Lawinengefahr das Wagnis eingehen „auf Tour zu gehen“. Aussagen wie „selber schuld, wenn sie in eine Lawine kommen“ oder „die gefährden auch die Retter damit“ ist für mich ein Zeichen, dass die Person mangelndes Wissen hat, eine Gefahrenstufe zu verstehen und vom Risikomanagement wenig Ahnung hat. Eine totale Sicherheit gibt es in den Bergen nie. Aber mit Umsicht, Planung und Wissen um die Gefahrenstellen und die damit verbundenen Risiken ist es auch vertretbar bei erhöhter Lawinengefahr Touren zu unternehmen. 

Aber leider gibt es auch Unerfahrene die sich aus verschiedenen Gründen ins Gelände begehen ohne Wissen und Notfallplan. Mit meist der Aussage: „beim letzten Mal ist es auch gut gegangen“ werden die vorhandenen Gefahren beiseite geschoben. Das kann fahrlässig werden. 

Es muss klar sein, dass bei diesem vielen Neuschnee das Wissen um die Gefahrenstufen vorhanden sein muss. Ich war unterwegs bei Stufe 4 in der Laucheren bei Oberiberg SZ unter 1800m und unter 34° ergibt somit ein Risiko-Indikator von 0,79.

Bei Stufe 4 und 5 ist das Tourengehen so oder so nicht mehr tauglich. Das Spuren ist bei diesem vielen Schnee mehr als Anstrengend und Hänge unter 30° kaum Fahrbar. Steilere Hänge als 30° sind zu meiden.

„Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist. Denn vorher gehörst du ihm.“

Hans Kammerlander, Bergsteiger

Als aktiver Bergsportler plädieren ich für:

  • Freier Zugang zu den Bergen. Der alpine Raum muss allen Menschen frei zugänglich sein und bleiben. Verantwortungsvoller Bergsport bereichert die Bergwelt. Natürlich mit Beachtung der rechtlichen Wildschutzzonen.
  • Präzision statt Regelungswut. Es gibt genügend Gesetze, um den Bergsport zu regeln. Diese sollten mit Augenmass und Sachverstand angewandt werden.
  • Die Eigenverantwortung stärken. Der Bergsport ist umso sicherer, je kompetenter die Bergsportler sind.
  • Den Wert von Risikobewusstsein anerkennen. Eine Gesellschaft gewinnt, wenn ihre Mitglieder den bewussten Umgang mit Risiken erlernen und beherrschen.
  • Einen angemessenen Risiko-Diskurs führen. Insbesondere die Medienschaffenden und die Touristiker sollten Risiken nicht überbewerten und/oder als Verkaufsargument in den Vordergrund stellen. 

Die Idee des Risikomanagements besteht darin, die Teilrisiken eines Prozesses aufzuspüren, zu strukturieren, zu quantifizieren und das Gesamtrisiko abzuschätzen – das natürlich nie auf null reduziert werden kann. Ziel ist der bewusste Umgang mit den grössten Risiken. Auf Ski-Snowboardtour sind dazu stetig verschiedene Überlegungen, Massnahmen und Tätigkeiten erforderlich. 

In meinen Kurse erlernst du das Fachwissen dazu. Risikomanagement, Notfallpläne und Tourenvorbereitung. 

Risiko ist nicht immer beherrschbar und im alpinen Bereich bleibt der Tod ein Seilgefährte. Aber Berge ohne Gefahr sind keine Berge.

Der erwachsene Mensch ist grundsätzlich mündig und frei in seinen Entscheidungen. Es ist sein Recht, Abenteuer, Unsicherheit, Gefahr, Wagnis und Risiko zu suchen. Der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seinen erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22). Wer ausschliesslich sich selbst gefährden will, kann das auch tun. 

Um die Diskussion, um Risiko zu objektivieren, drängen sich zunächst folgende Fragen auf: Was trägt die Statistik zur Versachlichung des Themas Risiko bei? Und was sagt die Verfassung? Gibt es ein verbürgtes Recht auf Risiko?

Eigenverantwortung liegt vor, wenn sich eine Person frei, verantwortlich und in voller Kenntnis des Risikos und der Tragweite ihrer Entscheidung in eine Gefahrensituation begibt. Die Straflosigkeit eines Beteiligten setzt voraus, dass sich der weitere Beteiligte „frei und eigenverantwortlich gewollt“ selbst gefährdet. Wer lediglich die Selbstgefährdung eines anderen veranlasst, ermöglicht oder fördert, ist wegen Körperverletzung- oder Tötungsdelikt strafbar. Zugrunde liegt das Verfassungsprinzip der Selbstverantwortung.

Quellenangaben:
– Plädoyer von der Bergvereinigung
– Einheitliches Grundrecht – DACH

Aufnahme am 15.01.19 Oberiberg – Laucheren SZ
niki the guide

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