Grundkonzept Covid-19
Sämtliche Outdoor-Angebote nach der Risikoaktivitätengesetzgebung dürfen durchgeführt werden. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen ist eine immerwährende Anpassung erforderlich. Die Hauptverantwortung der Bekämpfung der COVID19 Epidemie liegt bei den Kantonen, dies bedeutet, dass die Massnahmen je nach Kursstandort unterschiedlich sein können.
(mehr …)
Neueste Kommentare