Barrierefreiheit oder auch im Englischen „Accessibility“ betrifft übrigens nicht nur Menschen mit Behinderungen. Es ist ebenfalls wichtig, allen Menschen unabhängig von ihren technischen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise auch die Nutzung des Internets über einen reinen Textbrowser. Auch altersbedingte Einschränkungen wie Sehschwächen sind hier zu beachten. Webstandards spielen eine wichtige Rolle bei der Barrierefreiheit. Es ist unter anderem wichtig, dass Webseiten mit jedem Browser problemlos dargestellt werden können – egal von welchem Gerät aus sie aufgerufen werden. Barrieren sind aber auch in unseren Köpfen. Diese sind allerdings schwieriger zu optimieren als die technischen Möglichkeiten.
Seit gut 19 Jahren gibt es schon den Snowboardcoach. Zeit für einen Rückblick und ein Re-Design
Begonnen hat es im Winter 2004, als ich immer mehr selbstständig Unterricht im Hoch-Ybrig führte. Der Name Snowboardcoach entstand bei meiner Diplomarbeit zum Creative Media Director. Meine Diplomarbeit war eine interaktive Lern-CD-ROM für Freestyle Snowboard. Die Freestyle Lern-CD-ROM „How to…“ kam 2004 in den Handel und wurde unterstützt von Swisscom, SSBS und Radical Sports. So kam auch die Webseite online. Zuerst nur als Information für die Lern-CD. Ab 2008 dann als Angebot über Snowboardunterricht.
Splitboard, Freeride und Tourengutscheine von Snowboardcoach.
Neu ist nicht nur das Design, sondern auch die Gültigkeit von 3 Jahren ab Bezahlung vom Gutschein.
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Gutschein oder auch juristisch gesprochen, ein Wertpapier öffentlichen Glaubens. Bei mir gelten die Schweizerischen gesetzlichen Verjährungsfristen von 3 Jahren, ab Bezahlung vom Gutschein. Ich als Verkäufer bin nicht verpflichtet, den Gutschein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zu akzeptieren; ich kann dies jedoch aus Gefälligkeit tun. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch sind nicht möglich. Ausschliesslich bei snowboardcoach und seinen Angeboten während der Gültigkeitsdauer einlösbar. Der Gutschein ist auch übertragbar an eine andere Person.
Sämtliche Outdoor-Angebote nach der Risikoaktivitätengesetzgebung dürfen durchgeführt werden. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen ist eine immerwährende Anpassung erforderlich. Die Hauptverantwortung der Bekämpfung der COVID19 Epidemie liegt bei den Kantonen, dies bedeutet, dass die Massnahmen je nach Kursstandort unterschiedlich sein können.
Was darf ich als Wintersportler beim Freeriden? Was bedeutet „Abseits vom Gelände fahren“?
Fast jeder hat heutzutage eine Meinung über “Ins Gelände fahren”. Aber wenn man Kommentare und Artikel in der Zeitung oder auch Online liest, wird einem schnell klar, dass die wenigsten genau wissen, was mit ‘Ins Gelände fahren’ gemeint ist. Wo hört die Piste auf und wann bist du im freien Gelände? Wann ist eine Variante eine Tourenroute?
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